Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen.
Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Erhalt der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Der Rechnungsbetrag ist auf folgendes Konto zu zahlen:
DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V.
IBAN: DE54 5735 1030 0000 0009 50
BIC/SWIFT: MALADE51AKI
Mit der Überweisung sind die Rechnungsnummer, der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben.
Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich.
Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht.
Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt.
Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmenden entnehmen besondere Hinweise zum Lehrgang der Ausschreibung oder der Bestätigungs-E-Mail. Ist die Teilnehmendenzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Tritt der Teilnehmende durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird bis zum Erreichen des Meldeschlusses des Lehrgangs eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € berechnet.
Bei einem Rücktritt nach dem Meldeschluss oder Nichterscheinen zum Lehrgang ist die vollständige Lehrgangsgebühr fällig.
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen.
In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Wir weisen alle Teilnehmende darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien.
Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.
Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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