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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. findest du hier .
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Diese Beitragsordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. und regelt Einzelheiten zu Beiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen für Sondervorhaben sowie sonstigen Gebühren.
(1) Der Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum Jahr vor der Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 60,00 € pro Jahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene ab dem Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 96,00 € pro Jahr.
(3) Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die das Vereinsangebot nicht aktiv wahrnehmen, beträgt 60,00 € pro Jahr.
(4) Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Erwachsene, die das Vereinsangebot nicht aktiv wahrnehmen, beträgt 60,00 € pro Jahr.
(5) Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Mitglieder von der Beitragszahlung befreien oder niedrigere Sonderbeiträge verlangen, wenn sich diese Mitglieder in besonderer Art und Weise für die DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. engagieren.
Es werden zurzeit keine Aufnahmegebühren erhoben.
Kursgebühren für beispielsweise Kleinkinderschwimmkurse, Aufbaukurse oder Erwachsenenkurse legt der Vorstand fest.
Prüfungsgebühren legt der Vorstand fest.
Es werden zurzeit keine Umlagen für Sondervorhaben erhoben.
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 01. Januar fällig.
(2) Kursgebühren für beispielsweise Kleinkinderschwimmkurse, Aufbaukurse oder Erwachsenenschwimmkurse sind zu Beginn des jeweiligen Kurses fällig.
(3) Prüfungsgebühren sind mit Absolvierung der Prüfung unabhängig von deren Bestehe fällig.
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift durch die DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. beim Mitglied eingezogen. Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat muss vorliegen.
(2) Den genauen Zeitpunkt des Beitragseinzugs bestimmt der Vorstand. Gemäß aktueller SEPA Pre-Notification erfolgt der Einzug regelmäßig zum 01. Februar eines Jahres. Fällt der angekündigte Fälligkeitstag der zu zahlenden Beträge auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so wird der nächste Geschäftstag als Fälligkeitstag gewählt.
(3) Bei unterjährigen neuen Mitgliedschaften erfolgt der Einzug individuell bis zum nächsten Regeleinzug.
(4) Mit Fälligkeit hat das jeweilige Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag jederzeit eingezogen werden kann.
(5) In einem vom Vorstand zu genehmigenden Ausnahmefall kann der fällige Beitrag auch anderweitig beglichen werden.
(1) Der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. durch Lastschriftrückgaben entstandene Kosten trägt das betroffene Mitglied, sofern es dafür verantwortlich ist.
(2) Andere durch nicht ordnungsgemäß gezahlte Beiträge entstandene Kosten trägt ebenfalls das betroffene Mitglied.
Das Stimmrecht des Mitglieds entfällt auf der Jahreshauptversammlung, falls der Beitrag nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde.
(1) Die Beitragsordnung kann durch die Jahreshauptversammlung geändert und angepasst werden.
(2) Für Änderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten notwendig.
Die aktuelle Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. tritt zum 01.01.2026 mit Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung vom 27.02.2026 in Kraft.
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