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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. findest du hier .
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Diese Beitragsordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. und regelt Einzelheiten zu Beiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen für Sondervorhaben.
(1) Der Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 30,00 € pro Jahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 48,00 € pro Jahr.
(3) Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Mitglieder von der Beitragszahlung befreien oder niedrigere Sonderbeiträge verlangen, wenn sich diese Mitglieder in besonderer Art und Weise für die DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. engagieren.
(4) Beiträge für Kleinkinderschwimmkurse und Aufbaukurse legt der Vorstand fest.
Es werden zurzeit keine Aufnahmegebühren erhoben.
Es werden zurzeit keine Umlagen für Sondervorhaben erhoben.
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 01. Januar fällig.
(2) Beiträge für Kleinkinderschwimmkurse und Aufbaukurse sind zu Beginn des jeweiligen Kurses fällig.
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird mittels Lastschrifteinzugsverfahren durch die DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. beim Mitglied eingezogen. Eine entsprechende Einzugsermächtigung muss vorliegen.
(2) Den genauen Zeitpunkt des Beitragseinzugs bestimmt der Vorstand. Mit Fälligkeit hat das jeweilige Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag jederzeit eingezogen werden kann.
(3) In einem vom Vorstand zu genehmigenden Ausnahmefall kann der fällige Beitrag auch anderweitig beglichen werden.
(4) Beiträge für Kleinkinderschwimmkurse und Aufbaukurse sind in bar zu entrichten.
(1) Der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. durch Lastschriftrückgaben entstandene Kosten trägt das betroffene Mitglied, sofern es dafür verantwortlich ist.
(2) Andere durch nicht ordnungsgemäß gezahlte Beiträge entstandene Kosten trägt ebenfalls das betroffene Mitglied.
Das Stimmrecht des Mitglieds entfällt auf der Jahreshauptversammlung, falls der Beitrag nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde.
(1) Die Beitragsordnung kann durch die Jahreshauptversammlung geändert und angepasst werden.
(2) Für Änderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten notwendig.
Die Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe Altenkirchen e.V. ist am 19.02.2010 in Kraft getreten.
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